Die Balley
, plur. die -en, ein Wort, welch es noch bey Ritterorden,
besonders bey dem Deutschen Orden üblich ist, wo es eine gewisse Provinz,
oder einen District bedeutet, dem ein Land-Commenthur, vorgesetzet ist; eine
Land-Commenthurey, welche in Commenthureyen, und diese wieder in Ämter
getheilet werden.Anm. Dieses Wort ist aus dem spätern Latein. Ballivia,
Balliva und Ballia, eingeführet worden.
S. du Fresne v. Baiulus. Daß dieses Wort ehedem
auch von andern Gerichtsbarkeiten gebraucht worden, erhellet aus den
Verhandlungen des Reichstages zu Eger von 1431, woselbst verordnet wurde:
daß die Hofgerichte und Landgerichte dheins dem andern in seine Palye
greiffe. [
705-706]