Citiren
, verb. reg. act. aus dem Lat. citare und Franz. citer. 1) Kraft
habender Gewalt, oder auf eine verbindliche Art, vorladen. So läßt
der Richter die Parteyen citiren, vorladen, ihnen vor Gericht zu erscheinen
befehlen. Geister citiren, durch Beschwörungsformeln zu erscheinen
nöthigen. 2) + Anführen. Eine Stelle aus einem Buche citiren,
anführen. Daher die Citation, plur. die -en, in beyden Bedeutungen, die
Vorladung, Anführung. [
1335-1336]