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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Cither | | Der Citronat

Citiren

, verb. reg. act. aus dem Lat. citare und Franz. citer. 1) Kraft habender Gewalt, oder auf eine verbindliche Art, vorladen. So läßt der Richter die Parteyen citiren, vorladen, ihnen vor Gericht zu erscheinen befehlen. Geister citiren, durch Beschwörungsformeln zu erscheinen nöthigen. 2) + Anführen. Eine Stelle aus einem Buche citiren, anführen. Daher die Citation, plur. die -en, in beyden Bedeutungen, die Vorladung, Anführung. [1335-1336]
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