Castriren
, verb. reg. act. 1) Überhaupt verschneiden, eines oder
mehrere seiner Theile durch den Schnitt berauben; in welcher allgemeinen
Bedeutung dieses Wort nur noch zuweilen figürlich gebraucht wird. Ein Buch
castriren, es verstümmeln, Theile und Stellen aus demselben weglassen. 2)
Besonders, einen Menschen oder ein Thier seiner Zeugungstheile, besonders
seiner männlichen Zeugungstheile berauben; aus dem Latein. und Ital.
castrare, verschneiden, entmannen. Im gemeinen Leben und in den Provinzen hat
man mehrere Wörter, diese Verrichtung auszudrucken, dahin die
Ausdrücke geilen, entgeilen, heilen, verheilen, münchen, das
veraltete meiden, (
S. Mähen,) und das Nieders. lubben gehören,
welches letztere mit dem Engl. libb, und dem Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - 4, überein kommt.
Bey den Pferden nennet man es auch reißen, wallachen, legen, und im
Nieders. runen, runken, Holländ. ruynen; bey den Ochsen, leichten,
reißen; bey den Schweinen, gölzen, rein machen, reinigen, die Brust
benehmen; bey dem Schafviehe hammeln, leichten; bey dem Hühnerviehe
kapaunen u. s. f. So fern Verschneiden bey einigen größern Thieren
durch Zerklopfen der Testikeln geschiehet, heißt es auch klopfen und
dengeln. [
1313-1314]