Der Castellan
, des -es, plur. die -e, oft auch -äne, der Befehlshaber
eines Castelles oder Schlosses, von welchem die Sicherheit und Vertheidigung
desselben abhänget. So wurden in den mittlern Zeiten die Burggrafen und
Burgmänner mit allen ihren Einschränkungen, besonders im Lateine,
sehr oft Castellane genannt. Die Gouverneurs. der Castelle oder Citadellen zu
Mailand, Neapel und Antwerpen führen noch diesen Nahmen, und in Pohlen,
welches Reich der ehemahligen Deutschen Verfassung noch sehr ähnlich war,
sind die Castellane Reichsbeamte, welche die Aufsicht über ein Castell
dessen Gebieth hatten, und in Kriegeszeiten die unter ihrer Gerichtsbarkeit
befindlichen Edelleute unter dem Commando des Woiwoden, als dessen Lieutenants,
in das Feld führeten, da sie denn mit den ehemahligen Deutschen Grafen und
Burggrafen überein kamen. Im Deut-schen nennet man in verschiedenen
fürstlichen und herrschaftlichen Schlössern und Pallästen
denjenigen Bedienten, welcher die Aufsicht über die Zimmer hat, einen
Castellan. [
1313-1314]