Der Cardinal
, des -es, plur. die -näle. 1) In der Römischen
Kirche, ein Ehrentitel der vornehmsten Geistlichen nach dem Papste, welche
Fürsten der Kirche und geborne Räthe des Papstes genannt werden, und
Glieder des heil. Collegii sind. Es sind ihrer jetzt ordentlich siebzig, wovon
sechs Bischöfe, fünfzig Priester, und vierzehn Diaconi sind, welche
denn Cardinal-Bischöfe, Cardinal-Priester, und Cardinal-Diaconi genannt
werden. Daher die Cardinals-Würde, der Cardinals-Hut, der rothe
scharlachene Hut, der das Ehrenzeichen dieser Würde ist u. s. f. Aus dem
mittlern Latein. Cardinalis.
S. des du Fresne Glossar. 2) Der Cardinal oder das
Cardinälchen, heißt auch bey den neuern Schriftstellern des
Naturreiches eine Art Finken, welche in China angetroffen wird, und diesen
Nahmen von ihrem purpurrothen Kopfe erhalten hat. Der Rücken und die
Flügel sind grün; der übrige Leib aber ist gleichfalls roth;
Fringilla purpurea, Kl. Auch eine Art Zaunkönige mit röthlicher
Platte, Sylvia vertice subrubro, Kl. Motacilla Rubricapilla, L. führet
diesen Nahmen. 3) Ein weißer mit gebratenen Pommeranzen angemachter Wein;
so wie Bischof ein solcher rother Wein ist. [
1307-1308]