Die Captur
, plur. inus. in den Rechten, die Verhaftnehmung eines
Schuldners oder Verbrechens; aus dem Latein. Captura. Die Captur wider jemanden
ergehen lassen, verhängen. Daher der Captur-Befehl, der Befehl, jemanden
in Verhaft zu nehmen. [
1305-1306]