Das Capitel
, des -s, plur. ut nom. sing. aus dem mittlern Latein.
Capitulum, welches das Diminut. von Caput ist. a. Ein Theil eines Buches oder
einer Schrift. 1) Eigentlich, Ein Buch in sechs, zehn u. s. f. Capitel
eintheilen. Einen Gegenstand in vier Capiteln abhandeln. Wenn von den Capiteln
eines biblischen Buches die Rede ist, so vertritt nach alter Art das Vorwort an
mehrentheils die Stelle des Vorwortes in. Matthäi am letzten Capitel. Da
das Wort in dieser Bedeutung im Deutschen sehr gebräuchlich ist, und
bereits das völlige Bürgerrecht erhalten hat, so könnte man es
füglich mit einem K schreiben. Allein hier durfte ich es von den folgenden
Bedeutungen und Zusammensetzungen nicht trennen, welche theils noch mit einem C
am üblichsten sind, theils auch noch ein mehr ausländisches Ansehen
behalten haben. 2) Figürlich. (a) Die Materie, der Gegenstand eines
Gespräches, oder einer Schrift. Das schöne Geschlecht kann in dem
Capitel von der Schönheit keine Nebenbuhlerinnen leiden. Sie helfen mir
auf das rechte Capitel, Gell. (b) Ein Verweis. Jemanden ein Capitel lesen, ihm
einen derben Verweis geben; welche R. A. aus der klösterlichen Zucht
hergenommen ist, wo straffällige Mönchen das übertretene Capitel
aus den Ordensregeln vor dem Verweise vorgelesen wird. 2. Eine in Capitel
getheilte Schrift. In diesem Verstande werden in den mittlern Zeiten die
Wörter Capitula und Capitularia so wohl von den Gesetzen der Könige,
als auch von den Sammlungen der Kirchengesetze, ingleichen den Regeln einzelner
Orden, Gemeinheiten und Stiftungen häufig gebraucht. Das Wort Capitel ist
zwar in derselben im Deutschen nicht üblich; allein um der folgenden
Bedeutungen willen mußte solche hier angeführet werden. 3. Die
Versammlung gewisser zu einer Gemeinheit oder Gesellschaft gehöriger
Personen, in welcher ihre Capitel, d. i. ihre Statuen und Regeln, verlesen
werden. In diesem Verstande werden in weiterer Bedeutung die
Zusammenkünfte aller geistlichen und weltlichen Orden, worin sie sich
über Angelegenheiten ihrer Gesellschaft berathschlagen, ein Capitel
genannt, weil dabey gemeiniglich mit Verlesung der Statuen der Anfang gemacht
wird. Auch die Versammlung der Canonicorum einer Kathedral- oder
Collegiat-Kirche führet diesen Nahmen. Capitel halten, das Capitel
versammeln, die dazu gehörigen Glieder zusammen berufen. Eine Stimme in
dem Capitel haben. Der König hat Capitel gehalten, wenn er eine
Versammlung der Glieder eines Ritterordens gehalten hat. Das General-Capitel,
welches aus der Versammlung der Abgeordneten aus allen Provinzen eines Ordens
bestehet. Ja es hat sich diese Benennung auch bis auf einige Handwerker
ausgebreitet, indem die gewöhnlichen Zusammenkünfte der Tuchscherer
und Schleifer, unter welchen beyden Zünften eine besondere Gemeinschaft
Statt findet, Capitel genannt werden, welche bey andern Innungen Quartale
heißen. Eben diese Zünfte haben auch ein General-Capitel, welches zu
Wien, Breßlau und Posen gehalten wird, dagegen ihre Zunftversammlungen zu
Leipzig, Wittenberg, Leißnig u. s. f. nur gemeine Capitel, zuweilen aber
auch nur Quartale genannt werden. 4. Der Ort, wo sich das Capitel eines solchen
Ordens, oder einer solchen Gesellschaft versammelt. In das Capitel gehen.
S. auch Capitelstube. In dem Salzwerke zu Halle wird
sogar die Stube bey jedem Borne, in welcher die Bornknechte ausruhen, und worin
auch das Gebeth verlesen wird, das Capitel genannt. 5. Die Glieder einer
solchen Gesellschaft selbst, als ein Ganzes betrachtet. In diesem Verstande
werden besonders die Geistlichen, welche zur Bedienung einer Kathedral- oder
Collegiat-Kirche bestimmt [
1303-1304] sind, oder die
Canonici, und ihre ganze Stiftung, ein Capitel genannt. Daher das Dom-Capitel,
die sämmtlichen Domherren an einer Stiftskirche.
S. des du Fresne Glossar. wo noch mehrere Bedeutungen
dieses Wortes angeführet werden, aber im Deutschen nicht gangbar
sind. [
1305-1306]