Der Capitän
, des -es, plur. die -e, oder -s. 1) * Ein jeder vornehmer
Befehlshaber im Kriege, in welcher Bedeutung noch das Franz. Capitain
üblich ist. Im Deutschen hatte es diesen Sinn ehedem auch, denn Opitz
gebraucht dieses Wort noch sehr oft von Gott und Christo:
Der du bist unser Herr, du starker Capitein.
Und an einem andern Orte:
Des Davids, deines Knechtes, Herr, Meister, Capitein.
Doch in dieser Bedeutung ist es im Deutschen veraltet, wo man
es 2) nur noch von dem Haupte oder Anführer einer Compagnie Fußvolk
oder Dragoner gebraucht, ein Hauptmann; dagegen er bey der Reiterey
Rittermeister genannt wird. 3) Ein vornehmer Befehlshaber auf einem
Kriegsschiffe. In Frankreich sind auf einem Kriegsschiffe; welches von einem
Admirale und Vice-Admirale geführet wird, zwey Capitäns. Auf kleinern
Kriegsfahrzeugen ist der Capitän der oberste Befehlshaber derselben. Im
gemeinen Leben nennet man den Befehlshaber oder Herren eines jeden
Kauffahrtenschiffes einen Capitän oder Schiffs-Capitän.Anm. Wir haben
dieses Wort aus dem Franz. Capitain, Ital. Capitano, oder mittlern Latein.
Capitaneus, welches ehedem den Statthalter einer Provinz andeutere aber,
hernach oftvon einen jeden Aufseher oder Vorgesetzten, besonders bey den
Soldaten und der Miliz gebraucht wurde. [
1303-1304]