Der Büttel
, des -es, plur. ut nom. sing. eine selbst im gemeinem Leben
verächtlich gewordene Benennung, so wohl der niedrigsten Gerichtsdiener
oder Häscher, als auch des Henkers und seiner Knechte.Anm. Dieses Wort
nicht zu allen Zeiten und in allen Gegenden den so verhaßten Nebenbegriff
gehabt, welcher jetzt damit verbunden wird. Bey dem Stumpf heißt noch der
Priester ein Büttel Gottes, d. i. ein Diener, der dessen Befehle
ausrichtet. Am häufigsten wurde der Frohnbothe, oder der Gerichtsbediente
Frohnbothen genannt. Im Schwab. Spieg. heißt es von diesen Frohnbothen
Kap. 109: Etuua heizzent si gebutel, etuua Rihter, etuua anders, d. i. an
einigen Orten heißet man die Gebütel, an andern Orten Richter, an
andern anders. Die wahrscheinlichste Ableitung ist von dem Verbo biethen oder
gebiethen, weil sie im Nahmen des Richters gebiethen mußten, so wie von
warten und weisen, auch Wärtel und Weisel, für Wärter uns Weiser
gemacht worden; ohne daß man eben nöthig hätte Bittel für
Büttel zu schreiben. Das Nieders. Bödel, Böel, das Engl. Beadle,
das Angels. Bydel, das Schwed. Bödel, das Isländ. Bodul, das
Dänische Boddel, bedeuten alle entweder einen Bothen, oder einen
Gerichtsdiener, oder auch den Henker. Herr Ihre ziehet die Ableitung von dem
Isländ. bödla, martern, vor, welche sich aber mit dem Deutschen
Gebrauche dieses Wortes nicht reimen lässet.
S. auch Pedell. Schilter hält Büttel für
das Diminutivum von Bothe, welchem aber das männliche Geschlecht
widerspricht.
S. auch Henker. [
1281-1282]