Der Bürschausschuß
, des -sses, plur. die -schüsse, eben daselbst, eine
Person, welche von den Bürschständen erwählet wird, eine
gemeinschaftliche Bürschangelegenheit zu besorgen. Sind dieser Person
mehrere, so hat der Ausdruck alsdann eine collective Bedeutung.
S. Ausschuß. [
1269-1270]