Die Bürgschaft
, plur. die -en. 1) Die Verbindlichkeit, zu welcher sich ein
Bürge anheischig gemacht hat. Ingleichen der Vertrag, durch welchen jemand
Bürge wird, oder die Verbindlichkeit eines andern übernimmt.
Bürgschaft leisten. Die Bürgschaft angeloben. Eine Bürgschaft
auf sich nehmen. Sich in Bürgschaft einlassen. Daß du meinen
Entschluß billigen wirst, dafür übernimmt mein Herz die
Bürgschaft, Dusch. 2) Der Bürge selbst. Bürgschaft stellen,
einen Bürgen.
S. Bürge. [
1267-1268]