Der Bürge
, des -n, plur. die -n, eine dritte Person, welche dem
Gläubiger für dessen Schuldner Sicherheit verspricht, sich, im Falle
der Noth für ihn zu bezahlen, anheischig macht; in der weitesten
Bedeutung, eine jede Person, welche die Verbindlichkeit einer andern
übernimmt, im Falle diese sie nicht erfüllet. Einen Bürgen
stellen, oder geben. Bürge für jemanden werden. Wer ist mir
Bürge dafür? Man gebraucht dieses Wort auch von dem weiblichen
Geschlechte. Die Frau ist für ihren Mann Bürge geworden. eine Frau
kann für einen andern nicht Bürge werden. Indessen hat doch Opitz das
Fämininum Bürginn.Anm. Bürge, im Nieders. Borge, im
Oberdeutschen um das Jahr 840 Burigu, in spätern Zeiten Purigo, Purgel,
Purkel, im Dän. Borg, im Angels. Borge, im Holländ. Borghe, im Engl.
Borrow, stammet vermuthlich von borgen ab, welches Zeitwort ehedem einen
größern Umgang der Bedeutung hatte als jetzt.
S. Borgen. Ein Bürge wurde ehedem auch ein Leister,
Leistbürg, und Gült genannt, und in der Schweiz ist in dieser
Bedeutung auch Tröster, und in manchen Gegenden Gutsprecher üblich.
Das Niedersächsische Borge bedeutet auch einen Gläubiger, ein
Umstand, der die Verwandtschaft der Wörter Bürge und borgen
bestätiget. [
1261-1262]