Die Burgmannschaft
, plur. inus. 1) Die Würde und das Amt eines Burgmannes. So
sind bey den heutigen Ganerbenschlössern alle diejenigen, welche von einem
Burgmanne abstammen,zur Burgmannschaft berechtiget. 2) Collective, die
sämmtlichen Burgmänner oder Burgleute. [
1267-1268]