Der Bürgermeister
, des -s, plur. ut nom. sing. dessen Gattinn, die
Bürgermeisterinn. 1) Der vornehmste unter der bürgerlichen Obrigkeit
einer Stadt; Consul, nach der Gewohnheit [
1263-1264] der
mittlern Zeiten aber auch an vielen Orten Proconsul, indem sich die Rathsherren
oft Consules zu nennen pflegten.
S. Rathsmeister. 2) Bey dem Klein eine Art dreyzehiger
Patschfüße, welche nur in den nordischen Gewässern angetroffen
wird; Plautus Proconsul, welcher im Engl. gleichfalls Burghermaster
heißt.Anm. Im gemeinen Leben, so wohl Ober- als Niederdeutschlandes lautet
dieses Wort Burgemeister. Frisch tadelt es, aber ehe Noth; ja es ist den
Sprach- und Gehörwerkzeugen minder unangenehm, da es einer weniger hat.
Burgemeister, bedeutet den Vornehmsten einer Burg oder Stadt, der ehedem auf
ähnliche Art auch Städtemeister genannt wurde. Im Schwedischen
heißt er gleichfalls Borgmaestare, im Dän. Borgemester, im Franz.
Bourguemaitre, aber im Schwabenspiegel schon Burgermaister.
S. auch Burgmann. In einigen Oberdeutschen Gegenden
heißt der Schultheiß eines Dorfes Bürgermeister. [
1265-1266]