Das Bündniß
, des -sses, plur. die -sse, der Vertrag, durch welchen sich
mehrere Staaten oder Personen zu einer gesellschaft- [
1255-1256] lichen Absicht verbinden. Ein Bündniß mit jemanden machen.
in einem Bündniß treten. Im Bündnisse mit jemanden stehen. Von
Privat-Personen ist dieses Wort im gemeinen Gebrauche nicht üblich, wohl
aber in der höhern Schreibart.
S. der Bund 1. und 2.Anm. Es ist vermittelst der
Endsylbe niß von Bund gebildet.
S. -Niß. Im Oberdeutschen ist es auch weiblichen
Geschlechtes, die Bündniß. [
1257-1258]