Bundesverwandt
, adj. et adv. der mit einem andern im Bunde stehet; ein
Bundesgenosse,
S. dieses Wort. Bundesverwandte Nationen, Raml. in der
Schweiz werden diejenigen Staaten bundesverwandte Orte, oder Confoederati
genannt, welche mit der ganzen Eidsgenossenschaft, oder doch mit einigen
Cantons im Bunde stehen, dergleichen Staaten Graubünden, Genf, Wallis und
Neuburg sind, welche auch mitverbündete Orte heißen. Zugewandte Orte
oder Socii sind hingegen diejenigen, welche zu dem Staatskörper der
Schweiz gehören, und auf den allgemeinen Tagesatzungen Sitz und Stimme
haben. Dergleichen sind, der Abt von St. Gallen, die Stadt St. Gallen,
Mühlhaufen, welche aber doch mit einigen Cantons verbindet ist, und
Biel. [
1255-1256]