Der Bundestag
, des -es, plur. die -e. 1) Der Tag, an welchem sich verbundene
Saaten oder Fürsten versammeln. Einen Bundestag ansetzen. 2) Diese
Versammlung selbst. Dergleichen Bundestage kommen nicht nur in der
Reformations-Geschichte vor, sondern in den Graubünden wird auch eine
allgemeine Zusammenkunft aller drey Bünde noch jetzt ein Bundestag
genannt. [
1255-1256]