Die Bulle
, plur. die -n. 1) Ein jedes erhabenes Siegel von Wachs oder
Metall, welches ehedem an öffentliche Urkunden gehänget wurde, wie
zum Theil noch geschiehet; aus dem Latein, Bulla,
S. des du Fresne Gloss. In dieser Bedeutung führet
besonders das bleyerne Siegel, welches in der päbstlichen Kanzelley
einigen Urkunden angehänget wird, und das goldene Siegel an wichtigen
kaiserlichen Urkunden diesen Nahmen. 2) Eine mit einem solchen Siegel versehene
Urkunde. In diesem Verstande werden nicht nur die aus der päbstlichen
Kanzelley ausgefertigten Briefe auf Pergament, wenn sie mit einem solchen
bleyernen Siegel versehen sind, noch jetzt Bullen genannt, sondern man hat auch
in dem Staatsrechte goldene Bullen, d. i. mit einem solchen goldenen Siegel
versehene Urkunden. Die berühmteste darunter ist die goldene Bulle Kaiser
Carls des vierten, welche ein 1356 zwischen dem Kaiser und den
Reichsständen in eine öffentliche Urkunde gebrachter und mit der
goldenen Bulle bestätigter Vertrag wegen des Wahlgeschäftes und der
churfürstlichen Vorrechte, und das einzige Reichsgesetz dieser Art ist.
Bulle gehöret in dieser ganzen Bedeutung zu dem alten boll, rund,
S. 2. Bolle, und Beule.3. [
1253-1254]