Brünstig
, -er, -ste, adj. et adv. 1. Eigentlich, brennend, in welcher
Bedeutung aber dieses Wort nicht üblich ist. 2. Figürlich. 1)
Heiß, doch nur im Oberdeutschen. Ein heiß brünstig Jahr,
Bluntschli. 2) Von einem hohen Grade der Leidenschaften, besonders der Liebe,
des Verlangens u. s. f. Eine brünstige Liebe. Ein brünstiges
Verlangen nach etwas haben. Brünstig im Geiste, Röm. 12, 11, von
einer lebhaften Andacht durchdrungen. Voll brünstiger Dankbarkeit strecke
ich meine Hände zur Vorsicht aus. In dieser edlen und anständigen
Bedeutung ist dieses Wort im Hochdeutschen üblicher als das Hauptwort, ob
es gleich auch von den Thieren gebraucht wird, wenn sie heftig nach der
Begattung verlangen. Brünstig seyn, werden. [
1225-1226]