Das Brückenamt
, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amtsbezirk des
Stadtrathes in Dresden, welcher eigentlich der Kirche zum heiligen Kreuze
gehöret, und dessen Einkünste zur Unterhaltung der Elbbrücke
bestimmt sind. 2) Im Österreichischen ein Collegium, welches die
Unterhaltung der Brücken und Wege besorgt. [
1213-1214]