Brüchig
, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was wirklich Brüche hat, oder
bekommt. So wird das Tuch brüchig, wenn es Löcher bekommt, welche
größten Theils von abgerissenen Fäden im Weben entstehen, an
daran Statt keine neuen eingezogenen worden. 2) Der etwas bricht, in
figürlicher Bedeutung, doch nur in den Zusammensetzung, eidbrüchig,
bundbrüchig, u. s. f. 3) Was sich leicht zerbrechen lässet, im
Gegensatze dessen, was biegsam ist, besonders von Metallen, für
spröde. Der Zink ist brüchig. Bruchiges Eisen. 4) In Niedersachsen,
und besonders Westphalen, bedeutet brüchig und brüchtig auch
straffällig, der sich einer Brüche oder Geldstrafe schuldig gemacht
hat. [
1211-1212]