Brüchig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was wirklich Brüche hat, oder bekommt. So wird das Tuch brüchig, wenn es Löcher bekommt, welche größten Theils von abgerissenen Fäden im Weben entstehen, an daran Statt keine neuen eingezogenen worden. 2) Der etwas bricht, in figürlicher Bedeutung, doch nur in den Zusammensetzung, eidbrüchig, bundbrüchig, u. s. f. 3) Was sich leicht zerbrechen lässet, im Gegensatze dessen, was biegsam ist, besonders von Metallen, für spröde. Der Zink ist brüchig. Bruchiges Eisen. 4) In Niedersachsen, und besonders Westphalen, bedeutet brüchig und brüchtig auch straffällig, der sich einer Brüche oder Geldstrafe schuldig gemacht hat. [1211-1212] | |