Die Brotspende
, plur. die -n, die Spende, d. i. Vertheilung einer gewissen
Quantität Brotes an die Armen, zu welcher an einigen Orten eigene
Stiftungen sind.
S. Spende. Das Brot- [
1207-1208] spender- oder Erbbrotspenderamt war ehedem ein besonderes Erbamt des
Erzstiftes Bremen, nach welchem der Brotspender nicht nur bey öffentlichen
Gastmahlen das Brot darreichen, sondern auch alsdann Brot und andere
Eßwaaren unter die Armen vertheilen mußte.
S. Pratje Alt und Neues aus dem Herzogth. Bremen und Verden,
B. 2. S. 141. [
1209-1210]