Das Brautschauen
, des -s, plur. inus. in einigen Gegenden, z. B. in Meißen,
auf dem Lande, die feyerliche Besichtigung, welche die Ältern oder Freunde
der Braut oder des Bräutigams bey dem einen Theile, so wohl in Ansehung
seiner Person, als auch der Vermögensumstände
anstellen. [
1171-1172]