Der Brautschatz
, des -es, plur. inus. 1) In der weitesten Bedeutung, zuweilen
alles, was die Frau so wohl an beweglichen als unbeweglichen Gütern ihrem
Manne zubringt. 2) In engerer und heutiges Tages der eigentlichsten Bedeutung,
dasjenige Geschenk, welches zwey Personen bey der Verlobung sich zum
Unterpfande ihrer Liebe und Treue einhändigen; der Mahlschatz. 3) An
einigen Orten auch der Schatz, d. i. die Abgabe, welche Unterthanen, die sich
verheirathen, der Herrschaft entrichten müssen; der Brautschilling.
S. Brautvieh, und Brautmiethe. [
1171-1172]