Die Brauergilde
, plur. die -n, an einigen besonders Oberdeutschen Orten, eine
Gilde, d. i. Zunft der Brauherren, oder derjenigen Bürger, die das Recht
haben, Bier zum Verkaufe zu brauen; an andern Orten die Brauerschaft, die
Brauerzunft, die Braugesellschaft, die Brauinnung. [
1163-1164]