Die Brauergilde, plur. die -n, an einigen besonders Oberdeutschen Orten, eine Gilde, d. i. Zunft der Brauherren, oder derjenigen Bürger, die das Recht haben, Bier zum Verkaufe zu brauen; an andern Orten die Brauerschaft, die Brauerzunft, die Braugesellschaft, die Brauinnung. [1163-1164] | |