Der Brauer
, des -s, plur. ut nom. sing. der das Bierbrauen verstehet und
verrichtet; ein Braumeister. In einigen Städten auch ein Bürger, der
das Recht hat, Bier auf den Verkauf zu brauen; ein Brauherr, Brauerbe, in
Erfurt ein Biereige. Im weiblichen Geschlechte die Brauerinn, plur. die -en. In
Baiern heißt der Brauer ein Bräu, und die Brauerschaft, die
Bräuschaft. [
1163-1164]