Der Brandmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In dem Kriegswesen, wenigstens
der vorigen Zeiten, ein Befehlshaber, welcher die Brandschatzung einzutreiben
hatte;
S. Brandschatzen. 2) An einigen Orten, eine
obrigkeitliche Person, welche bey dem Löschen eines entstandenen Feuers
die Aufsicht führet.
S. Brandherr. [
1153-1154]