Brandschatzen
, verb. reg. act. im Kriege, mit einer Schatzung zur Abkaufung
des ehedem üblichen Sengens und Brennens belegen. Eine Stadt, ein Land
brandschatzen. Daher die Brandschatzung, plur. die -en, so wohl die Auflegung
dieser Schatzung, ohne Plural, als auch die verlangte Summe selbst, mit dem
Plural; im Oberdeutschen die Nothschatzung. Ehedem wurde auch derjenige
Befehlshaber, dem diese Verrichtung aufgetragen wurde, der Brandschatzer
genannt.
S. Brandmeister 1. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort
brandschätzen, Brandschätzung.
S. Schatz. [
1155-1156]