Der Brander
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein mit Feuer fangenden Sachen
angefülltes Schiff, welches angezündet, und auf feindliche Schiffe
getrieben wird, solche in Brand zu stecken; ein Brandschiff, Franz. Blutot.
Daher der Branderhaken, Haken, welche an das Bogspriet und an die Segelstangen
eines Branders befestiget werden; damit er sich vermittelst derselben an ein
feindliches Schiff anhänge. 2) In der Feuerwerkskunst, ein hohler
hölzerner Nagel, welcher mit einem besondern langsamen Brandersatze
gefüllet, und in die Feuerkugeln geschlagen wird, selbige damit
anzuzünden; der Zünder. So lange diese Röhre noch
ungefüllet ist, heißt sie eine Brandröhre; so bald sie aber
gefüllet ist, ein Brander, und im Plural bey einigen
Bränder. [
1151-1152]