Die Bramstänge
, plur. die -n, in der Seefahrt, ein kleiner spitz zulaufender
Mast, welcher oben auf den großen und auf den Fockmast gesetzet wird. Der
erste wird die große Bramstänge, und der letzte die
Vorbramstänge genannt. Der Nahme rühret ohne Zweifel von der Spitze
her, welche dieser kleine Mast hat,
S. 1. Bram, und 1. Brame, oder auch von Brame, ein Rand,
so fern dieses Wort in der weitesten Bedeutung das Äußerste eines
jeden Dinges bedeutet haben mag. Im Niedersächs. heißt diese
Bramstänge auch der Topp, (
S. Zopf,) und im Franz. Perroquet.1. [
1147-1148]