* Das Bothding
, des -es, plur. die -e, in einigen Niedersächsischen
Gegenden, wo dieses Wort Bodding lautet, ein jedes Gericht, welches zu gewissen
Zeiten gebothen, d. i. angekündiget wird, und ehedem auch die Acht, die
Achtzeit, die Herrenacht, und das Achtding u. s. f. genannt wurde. In dem Thale
zu Halle ist es ein Rügegericht, welches jährlich zwey Mahl gehalten
wird. In der Mark Brandenburg ist das Lodding und Bodding noch jetzt bekannt,
wovon ersteres den Nahmen von laden, vorladen, hat.
S. das Bremisch-Niedersächsische Wörterbuch v.
Botding. [
1137-1138]