Das Both
, des -es, plur. die -e, von dem Verbo biethen. 1) Von biethen,
befehlen, ein Befehl, welche Bedeutung noch in Schwaben im Gange ist, im
Hochdeutschen aber durch das zusammen gesetzte Geboth verdränget worden.
2) Von biethen, offerre, das Feilbiethen einer Sache, noch mehr aber, das
Anbiethen eines Preises für dieselbe, welches von dem Käufer
geschiehet, und die Summe, die man dafür biethet. Ein Both auf etwas thun,
oder legen. Ein schlechtes Both. In dieser Bedeutung kommt es nur im gemeinen
Leben, besonders Niedersachsens vor, wo es zugleich männlichen
Geschlechtes ist, der Both. Im Hochdeutschen ist auch hier Geboth
üblicher.
S. Biethen.2. [
1135-1136]