Bordiren
, verb. reg. act. aus dem Franz. border, mit einem Borte, oder
einer Borte versehen. Ein Kleid bordiren, es mit Borten besetzen. Ein bordirtes
Kleid. Die Beete, die Gänge in einem Garten bordiren, sie mit einer
Einfassung versehen. Die Niedersachsen sagen statt dessen borden, verborden,
die Hochdeutschen aber auch verbrämen. Daher die Bordirung, plur. die -en,
so wohl die Handlung des Bordirens, als auch dasjenige, womit eine Sache
bordiret oder eingefasset wird; das Bordirbret, des -es, plur. die -er, ein
zierlich ausgeschnittenes Bret, die Vorhänge vor Fenster und Thüren
daran zu befestigen.1. [
1125-1126]