Die Bodmerey
, plur. die -en, in den Seestädten, ein Vertrag, da jemand
auf ein Schiff Geld vorschießet, unter der Bedingung, daß, wenn das
Schiff in einer bestimmten Zeit nicht verunglücket, der Schiffer das
empfangene Geld mit den bedungenen, gemeiniglich sehr hohen Zinsen, zurück
bezahlet; wenn aber das Schiff in dieser Zeit strandet, der Gläubiger sein
Capital verlieret. Sein Geld auf Bodmerey austhun. Geld auf Bodmerey aufnehmen.
Ein Schiff mit Bodmerey beschweren. Daher, der Bodmereybrief, die darüber
errichtete Urkunde; das Bodmereygeld, das auf solche Art ausgethane oder
empfangene Geld; der Bodmereygeber oder Bodmerist, der Gläubiger; der
Bodmereynehmer, der Schuldner u. s. f.Anm. Im Dänischen lautet dieses Wort
Bodmerie, im Nieders. und Holländ. Bodmerie, in der Normandie Bomerie. Es
stammet von Boden her, welches im Niedersächsischen ehedem nicht nur den
Schiffsboden, sondern auch das Schiff selbst bedeutete, wie in dem
Bremisch-Nieders. Wörterb. v. Bön bewiesen wird. [
1111-1112]