Der Bodenzins
, des -es, plur. inus. 1) Der Miethzins für einen Boden. 2)
An einigen Orten auch der Budenzins, das Mark- oder Standgeld. 3) In einigen
Oberdeutschen Gegenden, der Grundzins, oder diejenige Abgabe, welche man der
Obrigkeit für den Grund, worauf die Häuser und Gebäude stehen,
zu entrichten hat. [
1111-1112]