Das Blutkraut
, des -es, plur. inus. ein Nahme, welcher verschiedenen
Pflanzen, theils wegen ihrer rothen Farbe, theils aber auch wegen ihrer
blutstillenden Wirkung gegeben wird. 1) Dem Lythrum Salicaria, L. wegen seiner
purpurrothen Blumen,
S. Ährenweiderich. 2) Dem Polygonum Bistorta, L.
wegen seiner blutstillenden Kraft,
S. Wegetritt. 3) Dem Thlaspi Bursa pastoris, L. weil es
eine zusammen ziehende blutstillende Kraft hat,
S. Hirtentasche und Täschelkraut. 4) dem Geranium
Ropertianum, L. weil nicht nur die Gelenke der Äste, sondern oft die ganze
Pflanze eine röthliche Farbe haben, und sie auch das Nasenbluten stillen
soll,
S. Robertskraut und Storchschnabel. 5) Dem Chelidonium
majus, L. vermuthlich, weil man sich des scharfen Saftes dieser Pflanze ehedem
auch zur Stillung des Blutes bedienete,
S. Schellkraut. 6) Dem rothen Meierkraute, dessen
blutrother Stängel einen rothen Saft wie Blut gibt,
S. Meierkraut. 7) Dem Poterium sanguisorba, L.
S. Becherblume, und vielleicht noch andern
mehr. [
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