Blutig
, -er, -ste, adj. etadv. 1) * Blut habend. In dieser Bedeut.
nannte man ehedem das Vermögen, welches in Vieh oder lebendigen
Geschöpfen besiehet, die blutige Habe. In anderen Fällen wird es in
dieser Bedeutung wohl nicht üblich seyn. Doch kommt es in den
Zusammensetzungen vollblütig und kaltblütig vor; wo es aber das u in
ein ü verwandelt. 2) Mit Blut befleckt. Ein blutiges Messer. Sich blutig
machen. Mit blutigen Köpfen abgewiesen werden, in einer niedrigen Figur.
Die blutige Hand, bedeutete ehedem, theils einen Mörder besonders in dem
Rechtssatze, blutige Hand nimmt kein Erbe, theils aber auch die peinliche
Gerichtsbarkeit, den Blutbann. 3) Wobey Blut vergossen wird, größten
Theils in der anständigern Schreib- und Sprechart. Ein blutiger Krieg. Ein
blutiger Sieg. Das Treffen war sehr blutig. Ein blutiges Opfer.
Wasch deine Hände rein vom blutigen Verbrechen,
Weiße.
4) In der im gemeinen Leben übliche R. A. keinen
blutigen Häller haben, (im mittlern Latein. Denarius cruentus) bedeutet
blutig wohl nur so viel als roth, weil man auch in eben demselben Verstande
sagt, keinen rothen Häller haben; welches denn mit der ersten eigentlichen
Bedeutung des Wortes Blut sehr gut überein stimmt. Nieders. blödig,
blöerig. [
1097-1098]