Das Blutgericht
, des -es, plur. die -e, dasjenige Gericht, welches über
vergossenes Blut gehalten wird, 2 Mos. 22, 2. 3. Ingleichen auch der Blutbann,
oder die obere Gerichtsbarkeit, welche über Blut und Leben richtet. In
beyden Bedeutungen ist dieses Wort wenig mehr
gebräuchlich. [
1093-1094]