Das Blutgeld
, des -es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein
Todtschläger ehedem den Verwandten des Getödteten erlegen mußte,
und welches noch häufiger das Wehrgeld genannt wurde.
S. dieses Wort. Vermuthlich hat es Amos 5, 12, eben
dieselbe Bedeutung. Ich weiß - wie ihr die Gerechten drenget, und Blutgeld
nehmet, und die Armen im Thor unterdrücket. 2) Geld, worauf eine
Blutschuld haftet, durch eine Blutschuld erworbenes Geld. In dieser Bedeutung
wird der Lohn, welchen Judas für seinen Verrath erhielt, Matth. 27, 6, ein
Blutgeld genannt. In beyden Bedeutungen kommt dieses Wort wenig mehr
vor. [
1093-1094]