Bezirken
, verb. reg. act. mit einem Bezirke versehen, den Bezirk, die Grenzen einer Sache bestimmen.Wenn der Verstand, weil ihn kein Amt bezirkt, Uneingesperrt und ungefesselt wirkt, Haged.[999-1000]
Wenn der Verstand, weil ihn kein Amt bezirkt, Uneingesperrt und ungefesselt wirkt, Haged.[999-1000]