Bezichtigen
, verb. reg. act. welches größtens Theils veraltet,
und das Frequentativum von dem noch ungewöhnlichern bezeihen ist. Jemanden
bezichtigen, ihn eines Verbrechens beschuldigen. Wovon Christus andere
erlöset, dessen wird er bezichtiger, Opitz. Jemanden der Dieberey
bezichtigen. Daher die Bezichtigung, und im Oberdeutschen auch die Bezicht,
für die Beschuldigung.Anm. Man schreibet und spricht dieses Wort auch
bezüchtigen. Allein da es von zeihen herkommt, wie besichtigen von sehen,
so ist die Schreibart mit einem f richtiger. Im Nieders. lautet es betichten,
betigten; aber in eben dieser Mundart ist auch bezeihen, betigen, betijen, noch
üblich, welches im Angels. beteon lautete.
S. Zeihen, und Inzicht. [
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