Bezeugen
, verb. reg. act. 1) Mit Zeugen versehen. Ich kann es mit euch
bezeugen, kann euch zu Zeugen anführen. 2) Mit einem Zeugnisse versehen,
ein Zeugniß ablegen. Die Wahrheit einer Sache bezeugen. Ich bezeuge es vor
Gott und Menschen. Daher der Bezeugungseid, des -es, plur. die -e, in den
Rechten, ein Eid, womit die Wahrheit einer Aussage bezeuget wird; ingleichen
die Bezeugung.Anm. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes sind. 1)
Überzeugen. Bezewget in des sin vater, in einer Verordnung Kaiser
Friedrichs von 1236. Sintemal ihr Gewissen sie bezeuget, Röm. 2, 15. 2)
Ermahnen. Und ließest sie bezeugen, daß sie sich bekehren sollten,
Nehem. 9, 29; ingleichen V. 26. Ich habe euren Vätern bezeuget, u. s. f.
Jer. 11, 7.
S. auch Kap.32, 44. 3) Versichern. So bezeuge ich heut
über euch, daß ihr umkommen werdet, 5 Mos. 8, 19. 4) Befehlen. Denn
du hast uns bezeuget und befragt: mache ein Gehänge um den Berg, 2 Mos.
19, 23. 5) Bekannt machen. Nehmet zu Herzen alle Worte, die ich heut bezeuge, 5
Mos. 32, 46. Bezeuge ihnen und verkündige ihnen das Recht des
Königes, 1 Sam. 5, 9. So auch 2 Kön. 17, 13; Zach. 3, 6; Offenb. 1,
2, und in andern Stellen mehr. 6) Zum Zeugen anrufen, im Oberdeutschen. Gott
und Menschen bezeugen, daß man die Wahrheit rede. [
997-998]