Bezahlen
, verb. reg. act. welches eigentlich vom Gelde gebraucht wird,
und sich so wohl auf dasjenige beziehet, was man zahlet oder auszahlet, als auf
den Werth der Sache, der dadurch vergolten wird, als endlich auch auf die
Person, an welche die Zahlung geschiehet.1. In Beziehung auf das, was man
auszahlet, stehet es im gemeinen Leben zuweilen für das einfache zahlen.
Geld bezahlen. Ich habe heute schon viel Geld bezahlt, ausgezahlt.2. In
Beziehung auf den Werth der Sache, der mit Gelde vergolten wird, da es die
vierte Endung der Sache, und wenn die Person dabey ausgedruckt wird, die dritte
Endung derselben erfordert. Eine Waare bezahlen. Eine Waare mit barem Gelde
bezahlen. Du hast das Haus zu theuer bezahlt. Die Zeche bezahlen, so wohl
eigentlich, als auch figürlich, für andere büßen. Seine
Schulden bezahlen. Steuern und Gaben bezahlen. Den Zoll bezahlen. Die Arbeit
wird nicht bezahlt, ihrem Werthe nach. Ich habe ihm seine Arbeit theuer genug
bezahlt. Sie ist eine Frau, die nicht mit Golde zu bezahlen ist, Weiße.
Wer sich dem Vaterlande widmet, muß es für unvermögend halten,
ihn zu bezahlen, denn was er für dasselbe wagt, ist unschätzbar. Wenn
meine Thränen dich auch einen Seufzer kosten sollten, so werden ihn
tausend, die du mich kostest, bezahlt machen, Dusch; obgleich bezahlt machen,
für bezahlen, nur in der folgenden dritten Bedeutung üblich ist.3. In
Absicht auf die Verbindlichkeit, den Werth empfangener Sachen mit Gelde zu
vergüten; da es denn so wohl absolute, als auch mit der vierten Endung der
Person gebraucht wird.1) Eigentlich. Er muß bezahlen, was er schuldig ist.
Er kann nicht bezahlen. Er hat mich längst bezahlt. Er hat mich bey
Häller und Pfennig bezahlt, im gemeinen Leben. Ich bin noch nicht bezahlt
worden Wenn soll ich bezahlt werden? Er bezahlt mich mit seiner Arbeit. Jener
bezahlt ihn mit Fluchen und Schelten. Sir. 29, 9. Ich habe es mir fest
vorgesetzt, ihn mit gleicher Münze zu bezahlen, figürlich. Mit dem
Leben bezahlen, für etwas mit dem Leben büßen müssen. Die
Schuld der Natur bezahlen, sterben. Sich bezahlt machen, seine Bezahlung selbst
nehmen. Ich habe mich mit seinem Hause, an seinen Einkünsten bezahlt
gemacht. Es würde niederträchtig seyn, wenn du dich mit dem Verluste
der Ehre ihrer Tochter bezahlt machen wollest, Dusch.2) Figürlich. (a)
Für vergelten, in welcher Bedeutung dieses Wort außer der biblischen
Schreibart nur in gemeinen Leben üblich ist. Er ist seiner
Nachlässigkeit wegen bezahlt (bestraft) worden. Ich will dich bezahlen,
ich will es dir gedenken. Eine Stimme des Herren, der seine Feinde bezahlte,
Jes. 66, 6. Herr hilf mir auf, so will ich sie bezahlen, Ps. 41, 11. Also
bezahlte (vergalt) Gott Abimelech das Übel, das er an seinemVater gethan
hatte, Richt. 9. 56. Er bezahlet mir Gutes mit Bösem, 1. Sam. 25, 21. Noch
ungewöhnlicher, ja fehlerhaft find die Wortfügungen, einem sein Blut,
seine Boßheit auf seinen Kopf bezahlen, 1. Kön. 2, 32, 44. Seine
Beine werden seine heimliche Sünde wohl bezahlen, Hiob 20, 11. Der seinen
Widersachern vergelten und seinen Feinden mit Grimm bezahlen will, Jes. 59, 18;
in welcher letztern Stelle die vierte Endung der Person stehen sollte. (b)
Erfüllen, entrichten; aber auch nur in der biblischen Schreibart. Seine
Gelübde bezahlen, Hiob 22, 27; Ps. 22, 26. Bezahle dem Höchsten deine
Gelübde, Ps. 50, 14. Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt,
für meine Gelübde, Ps. 7, 14.Anm. Wenn die vierte Endung der Sache
nicht ausdrücklich da ist, oder wenn sie mit dem Vorworte für
ausgedruckt wird, so erfordert, dieses Verbum allezeit die vierte Endung der
Person. In der im gemeinen Leben üblichen Redensart: du sollst mir schon
dafür bezahlen, wird mir nicht von dem Zeitworte regieret, sondern es ist
das Flickwort des gemeinen Umganges, wie man auch sagt: du sollst mit schon
dafür büßen, du sollst mit schon dafür leiden. Aus einigen
Beyspielen bey dem Frisch erhellet, daß dieses Zeitwort ehedem auch
überhaupt für geben, verleihen, gebraucht wurde.
S. Zahlen. [
995-996]