Beystecken
, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist,
eine Sache neben der andern stecken; ingleichen figürlich; jemanden
beystecken, oder beystecken lassen, ihn eines geringen Verbrechens wegen auf
kurze Zeit in das Gefängniß setzen lassen. Daher die
Beysteckung. [
991-992]