* Beyständig
, adj. et adv. 1) Hülfe oder Beystand leistend, doch nur im
Oberdeutschen, und Niedersächsischen, wo bistandig eben diese Bedeutung
hat. 2) Einige Neuere, z. B. Hallbauer, wollten das Adjectiv ein
beyständiges Nennwort nennen, worin sie aber wenig Nachfolger bekommen
haben.
S. Beywort. [
991-992]