Der Beystand
, des -es, plur. die -stände. 1) Hülfe, welche man
jemanden leistet, so wohl etwas zu verrichten, als auch sich aus einer
Verlegenheit zu befreyen; ohne Plural. Jemanden Beystand leisten, thun. Mit
göttlichen Beystande. 2) Eine Person, welche jemanden beystehet, oder
hilft; besonders in den Gerichten, ein Advocat, der einer der Parteyen
beystehet, in welcher Bedeutung, die im Hochdeutschen zu veralten anfängt,
im Oberdeutschen auch das Hauptwort Beyständer üblich
ist. [
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