Beysetzen
, verb. reg. act. 1) Eine Sache bey oder neben der andern
setzen, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nur in Niedersachsen üblich
ist, weil man im Hochdeutschen bey nicht gern mehr von der Richtung nach einem
Gegenstande gebraucht. 2) Eine Leiche beysetzen, sie in die Gruft oder in ihr
Erbbegräbniß setzen, von vornehmen Leichen. 3) Die Segel beysetzen,
in der Schifffahrt, sie ausspannen. Alle Segel beysetzen. So auch die
Beysetzung. [
989-990]