Beyschließen
, verb. irreg. act. (
S. Schließen,) 1) Bey Seite schließen,
verschließen; doch nur in den gemeinen Mundarten einiger Gegenden. Ich
will es beyschließen, verschließen.
S. Beschließen. 2) Beyfügen, beylegen. Einem
Briefe eine Rechnung, eine Urkunde beyschließen. Wie aus beygeschlossenem
Schreiben zu ersehen ist. [
987-988]