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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Beyschließen

, verb. irreg. act. ( S. Schließen,) 1) Bey Seite schließen, verschließen; doch nur in den gemeinen Mundarten einiger Gegenden. Ich will es beyschließen, verschließen. S. Beschließen. 2) Beyfügen, beylegen. Einem Briefe eine Rechnung, eine Urkunde beyschließen. Wie aus beygeschlossenem Schreiben zu ersehen ist. [987-988]
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