Beyfügen
, verb. reg. act. zu einer andern Sache fügen oder mit
derselben verbinden. Zu einer Erzählung noch einen Umstand beyfügen,
hinzu fügen, hinzu setzen. Besonders eine Schrift als einen Anhang, eine
Beweisschrift u. s. f. zu einer andern fügen. Die dem Berichte
beygefügten Rechnungen. [
981-982]