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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Beyderseits | | * Beydlebig

* Das Beyding

, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, ein außerordentliches Gericht, welches außer den gewöhnlichen Tagen gehalten wird, und welches in Schlesien ein beyfälliges Recht heißt. In Preußen führen aber auch die Civil- und Criminal-Gerichte den Nahmen eines Beydinges. [981-982]
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